Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Elisabeth Walter, Tannenweg 6B, 4210 Gallneukirchen. hello[at]walterelisabeth.com
Stand: Oktober 2025
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anwendungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen die von Elisabeth Walter (im Folgenden kurz: „Agentur“) für den Vertragspartner (im Folgenden kurz: „Kunden“) erbracht werden. Mit Vertragsabschluss akzeptiert der Kunde diese AGB rechtsverbindlich und vollumfänglich, sodass diese zum Vertragsinhalt geworden sind. Das gilt auch für den Fall, dass ein Kunde auf seine eigenen Geschäftsbedingungen verweist. Etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden sind ausdrücklich ausgeschlossen. Diese AGB gelten auch für gleichartige zukünftige Geschäfte mit dem Kunden, auch wenn darauf nicht gesondert Bezug genommen wird. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültige Fassung.
Mündliche Vereinbarungen, insb. Zusagen der Mitarbeiter der Agentur, bedürfen stets der schriftlichen Bestätigung.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages, einschließlich den Bestimmungen dieser AGB, unwirksam sein, bleibt hiervon die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
Diese AGB wurden für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmen konzipiert. Sollten sie auch Rechtsgeschäften mit Konsumenten im Sinne des KSchG zugrunde gelegt werden, gelten sie nur als dadurch nicht gegen zwingendes Konsumentenschutzrecht verstoßen wird.
2. Angebote und Vertragsabschluss
Die Agentur bietet insbesondere Beratungs-Dienstleistungen, Seminare, Vorträge, Workshops und Live-Calls als Präsenz- oder Online-Veranstaltung. Bei Erbringung derartiger Leistungen schuldet die Agentur sorgfältiges Bemühen, nicht jedoch einen ein bestimmter Erfolg.
Die Angebote der Agentur sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
Der Auftrag bzw. die Bestellung des Kunden erfolgt schriftlich oder mündlich und gilt als verbindliches Angebot des Kunden auf Vertragsabschluss. Bei Online-Buchungen auf der Web-Seite der Agentur gibt der Kunde durch Betätigen des Buchen/Bestell-Buttons ein entsprechendes verbindliches Angebot ab.
Die Agentur ist berechtigt, dieses Angebot binnen 5 Werktagen ab Zugang anzunehmen. Während dieser Frist ist der Kunde an das Angebot gebunden.
Der Vertrag kommt erst mit dem Zugang der schriftlichen Auftrags- bzw. Bestellbestätigung der Agentur beim Kunden oder schlüssig durch Leistungserbringung und/oder Rechnungslegung zustande. Die bloße Empfangsbestätigung eines Auftrags stellt noch keine verbindliche Auftrags- oder Bestellbestätigung dar. Stillschweigen gilt nicht als Einverständnis. Die Agentur behält sich vor, die Annahme eines Auftrags bzw. einer Bestellung mit dem Eingang einer Anzahlung oder der vollständigen Zahlung zu bedingen oder ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Der Inhalt einer Auftrags- bzw Bestellbestätigung ist vom Kunden zu prüfen. Er ist verpflichtet, Abweichungen zu dem von ihm übermittelten Auftrag/Bestellung unverzüglich schriftlich zu rügen. Andernfalls kommt das Rechtsgeschäft mit dem Inhalt der Auftrags- bzw. Bestellbestätigung zustande.
Hat die Agentur ein ausdrücklich verbindliches Angebot an den Kunden übermittelt und erteilt der Kunde auf Grundlage dieses Angebots den Auftrag bzw. die Bestellung binnen der im Angebot angeführten Bindungsfrist, kommt der Vertrag zustande, sobald der Auftrag bzw. Bestellung der Agentur zugeht. Weicht der Auftrag des Kunden vom verbindlichen Angebot der Agentur ab, stellt dies einen neuen, für den Kunden verbindlichen Auftrag dar, welches der schriftlichen Annahme durch die Agentur binnen 5 Werktagen bedarf.
Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bzw. des Auftrags/Bestellung durch den Kunden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung der Agentur.
3. Online-Registrierung und Nutzungsbedingungen
Die Teilnahme an Online-Veranstaltungen setzt die Registrierung auf der Web-Seite der Agentur bzw. der von der Agentur genannten Online-Plattform voraus.
Mit der Registrierung (Ausfüllen der Registrierungsseite und Anklicken des Registrieren-Buttons) auf der Web-Seite der Agentur akzeptiert der Kunde diese AGB und die Datenschutzerklärung der Agentur (abrufbar unter „www.walterelisabeth.com“). Weiters erklärt der Kunde, dass alle von ihm bei der Registrierung angegebenen Daten zutreffend sind und er keine Daten von Dritten verwendet hat. Der Kunde verpflichtet sich die im Rahmen einer Veranstaltung geteilten personenbezogenen sowie geschäftlichen Daten und Informationen anderer Teilnehmer vertraulich zu behandeln.
Das registrierte Kundenkonto ist nicht übertragbar. Ändern sich die angegebenen Daten, ist der Kunde verpflichtet, diese Daten in seinem Kundenkonto unverzüglich zu aktualisieren.
Der Kunde darf die Zugangsdaten zu seinem Kundenkonto nicht an Dritte weitergeben und ist verpflichtet angemessene Maßnahmen zum Schutz seiner Zugangsdaten zu treffen. Falls dem Kunden Anhaltspunkte vorliegen, dass ein missbräuchlicher Zugriff durch einen Dritten auf sein Kundenkonto vorliegt, hat er die Agentur unverzüglich hiervon zu informieren.
Bei Online-Veranstaltungen erfolgt die Freischaltung (zB durch Zusendung des entsprechenden Links) erst nach Zahlungseingang im vereinbarten Umfang.
Der Kunde hat eigenständig auf eigene Kosten für die technische Voraussetzungen (zB Internetzugang, notwendige Hard- und Software, Kamera, Mikrophon) sowie den Zugang zu einer allfälligen Dritt-Plattform für die Online-Veranstaltung zu sorgen.
Die Agentur übernimmt keine Haftung für vorübergehende Störungen oder Ausfälle der Web-Seite, aus welchen Gründen auch immer. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass die Web-Seite ohne technische Störungen bzw. Unterbrechungen zur Verfügung gestellt wird. Eine Haftung von der Agentur für einen Verlust von Daten, der im Zusammenhang mit Störungen oder Unterbrechungen der Web-Seite auftreten kann, ist ausgeschlossen. Es wird von der Agentur keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit oder Qualität der Inhalte übernommen.
Sofern eine Aufzeichnung einer Online-Veranstaltung durch die Agentur vorgesehen ist, kann diese von der Agentur dem Kunden bzw. den Teilnehmern des Online-Seminars zur Verfügung gestellt werden. Ein Anspruch auf die Aufzeichnung und Zurverfügungstellung der Online-Veranstaltung besteht nicht. Der Kunde stimmt zu, dass Bild- und Tonaufnahmen, die ihn zeigen, und seine Chat-Anfragen während der Online-Veranstaltung im Rahmen einer Wiedergabe der Aufzeichnung der Online-Veranstaltung verwendet werden.
Die über die Web-Seite veröffentlichten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ausschließlich zur persönlichen Information unter strikter Berücksichtigung von Urheberrechten benutzt werden. Das Downloaden, Speichern bzw. Archivieren der abgerufenen Inhalte sowie die Veränderung, Bearbeitung, Vervielfältigung, (Wieder-)Veröffentlichung, Übertragung oder Verbreitung der abgerufenen Inhalte – in welcher Form auch immer – ohne Zustimmung der Agentur bzw. des berechtigten Dritten ist ausdrücklich untersagt. Der Kunde ist nicht berechtigt die Urheberrechtsvermerke, Markenzeichen und andere Rechtsvorbehalte in den abgerufenen Inhalten zu entfernen und ist verpflichtet, die Anerkennung der Urheberschaft sicherzustellen. Die Aufzeichnung (Audio, Video, Screenshots) von Online-Veranstaltungen durch den Kunden ist ausdrücklich untersagt.
Die Web-Seite der Agentur enthält Links zu externen Web-Seiten. Die Agentur hat keinen Einfluss auf den Inhalt und die Gestaltung von verlinkten Web-Seiten, sondern es ist stets der jeweilige Anbieter bzw. Betreiber verantwortlich.
Bei Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften, den Vertrag oder diese AGB, insbesondere bei Missbrauch des Kundenkontos und der Inhalte der Web-Seite ist die Agentur berechtigt, den Zugang zu sperren und einen allfälligen Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzukündigen. Diesfalls hat der Kunde kein Recht auf Rückerstattung des bereits bezahlten Entgelts oder sonstige Ersatzansprüche. Weitere Rechte der Agentur, insbesondere Ansprüche auf Schadenersatz, bleiben hiervon unberührt.
Diese Bedingungen gelten (sinngemäß) auch für die bloße Nutzung der Web-Seite und deren Inhalte ohne vorherige Registrierung.
4. Preise, Zahlungskonditionen, Zahlungsverzug
Die angeführten Preise verstehen sich als Nettopreise in Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und zuzüglich allfälliger Versandkosten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Mangels Vereinbarung im Einzelfall gilt für die erbrachten Lieferungen und Leistungen ein Entgelt in der marktüblichen Höhe als vereinbart.
Reisekosten, Spesen und sonstige Barauslagen, die von der Agentur im Rahmen der Durchführung des Auftrags aufgewendet werden, werden dem Kunden weiterverrechnet. Die Kosten von Datenträgern werden ebenfalls gesondert in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.
Sofern bei bestimmten Veranstaltungen (zB Seminare, Vorträge, Workshops, Live-Calls oä.) eine Anzahlung vorgesehen ist, hat der Kunde binnen 5 Werktagen ab Zugang der bedingten Auftrags- bzw. Bestellbestätigung eine Anzahlung von 25 % des vereinbarten Entgelts zu leisten, andernfalls der Auftrag bzw. die Bestellung als nicht angenommen gilt. Vorbehaltlich einer anderslautenden Vereinbarung hat die Restzahlung spätestens 2 Wochen vor dem (ersten) Termin der Veranstaltung zu erfolgen. Wird der Restbetrag nicht rechtzeitig entrichtet, behält sich die Agentur vor, den Kunden von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen.
Sofern bei bestimmten Veranstaltungen (zB Seminare, Vorträge, Workshops, Live-Calls oä.) eine Vorauszahlung des gesamten Entgelts vorgesehen ist, hat die Zahlung – vorbehaltlich einer anderslautenden Vereinbarung – spätestens 2 Wochen vor dem (ersten) Termin der Veranstaltung zu erfolgen. Wird der Betrag nicht rechtzeitig entrichtet, behält sich die Agentur vor, den Kunden von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen.
Ansonsten entsteht der Zahlungsanspruch der Agentur mangels anderer Vereinbarung für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Akontozahlungen zu verlangen. Bei Dauerverträgen oder bei Erbringung von Teilleistungen ist die Agentur berechtigt, Teil- bzw. Zwischenabrechnungen zu erstellen.
Der Kunde erklärt sich mit der Übersendung der Rechnung im elektronischen Wege einverstanden. Alle Rechnungen sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zur Zahlung fällig.
Die Zahlung hat mittels Banküberweisung oder über Nutzung der Plattform Copecart bzw. Thrivecart zu erfolgen. Die Agentur ist nicht verpflichtet sonstige Zahlungsmittel (zB Bargeld, Kreditkarte) anzunehmen. Eine ausnahmsweise Annahme erfolgt nur zahlungshalber. Sämtliche Diskont-, Einziehungsspesen oder sonstige mit unbaren Zahlungen verbundenen Kosten trägt der Kunde. Die Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen der Agentur sind nicht zum Inkasso berechtigt.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (unternehmerische Zinsen) berechnet. Allfällige Mahn-, Inkasso- und Rechtsanwaltskosten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, hat der Kunde zu tragen. Dies umfasst einen Pauschalbetrag von 45,00 Euro, unbeschadet darüberhinausgehender Betreibungskosten.
Bei Vereinbarung von Teilzahlungen tritt Terminverlust ein, wenn der Kunde mit nur einer Teilzahlung in Verzug ist. Mit Eintritt des Terminverlusts wird der gesamte noch aushaftende Restbetrag sofort zur Zahlung fällig. Bei Terminverlust behält sich die Agentur das Recht vor, einen unter Eigentumsvorbehalt stehenden Vertragsgegenstand ohne Rücktritt vom Vertrag in Verwahrung zu nehmen, bis die gesamte Forderung samt Nebenkosten vollständig abgedeckt ist.
Im Falle des Zahlungsverzugs ist die Agentur auch berechtigt,
– alle weiteren Leistungsverpflichtungen bis zur Zahlung oder Sicherstellung des Gesamtkaufpreises aufzuschieben;
– noch ausstehende Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten;
– eine entsprechende Verlängerung der Leistungsfrist vorzunehmen;
– unter Gewährung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
Gegen die Ansprüche der Agentur kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderung von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurde. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus den mit der Agentur geschlossenen Verträgen an Dritte abzutreten und zu übertragen.
Eine Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Kunden ist nur dann zulässig, wenn allfällige Gewährleistungs-, Garantie- oder Erfüllungsansprüche von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurden.
5. Leistungserbringung
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus Vertrag bzw. der Auftrags- bzw. Bestellbestätigung. Die Erbringung sachlich gerechtfertigter Teilleistungen ist jedenfalls zulässig.
Wurde mit dem Kunden keine konkreten Inhalte, sondern nur das Thema bzw. der Rahmen für die Leistungserbringung vereinbart, kommt der Agentur innerhalb des vereinbarten Themas bzw. Rahmens Gestaltungsfreiheit bei der Leistungserbringung zu. Die Agentur ist bei Vortragstätigkeiten etc. zudem berechtigt, die vereinbarten Inhalte in einem dem Kunden zumutbaren Umfang zu modifizieren.
Sind von der Agentur als Teil des Auftrags lizenzierte Produkte bzw. Produkte mit Urheberrechten von Dritten zu beschaffen bzw. bereitzustellen, wird diese (Teil-)Leistung auf Basis und zu den Nutzungs-/Verwertungsbedingungen des vom Dritten erbracht.
Besteht die Leistung aus der Gestaltung eines Designs bzw. Konzepts, beinhaltet die angebotene Leistung bis zu 2 unterschiedliche Entwürfe und insgesamt bis zu 3 Verfeinerungsschritte, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde.
Alle von der Agentur erbrachten Lieferungen bzw. Leistungen, die der Freigabe durch den Kunden bedürfen, sind von diesem zu überprüfen und binnen 5 Werktagen ab Zugang der Lieferung/Leistung beim Kunden von diesem freizugeben. Nach ungenütztem Verstreichen dieser Frist gelten die Leistungen als genehmigt.
Die Agentur ist nicht verpflichtet, sogenannte offene Dateien aus Layout- u. Bildbearbeitungsprogrammen (zB InDesign, Photoshop etc.) oder Zwischenschritte der Leistungserbringung (zB Entwürfe, Produktionsdaten) herauszugeben. Wünscht der Kunde, dass ihm derartige Dateien bzw. Unterlagen zur weiteren Bearbeitung zur Verfügung stehen, bedarf es der ausdrücklichen und schriftlichen Vereinbarung und ist gesondert zu vergüten.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, die Agentur zeitgerecht und vollständig sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Materialien (zB Bilder, Grafiken, Texte), Informationen, Daten und Unterlagen zur Verfügung zu stellen sowie alle Maßnahmen zu unterstützen, die für die ungehinderte Leistungserbringung notwendig ist.
Wird die vereinbarte Leistung (tw.) an einem Standort des Kunden erbracht, hat der Kunde auf die Aufforderung der Agentur die erforderlichen Räumlichkeiten, Anschlüsse, Stromversorgung uä unentgeltlich in ausreichendem Umfang zur Verfügung zu stellen. Vor Beginn der Veranstaltung ist der Agentur die Möglichkeit einer Technikprobe einzuräumen und entsprechenden Zugang zu den Räumlichkeiten zu gewährleisten.
Der Kunde hat die Agentur von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben verzögert werden oder von der Agentur neu erbracht werden müssen.
Kommt der Kunde seiner Mitwirkungspflicht trotz schriftlicher Mahnung nicht nach, tritt Annahmeverzug ein. Darüber hinaus ist die Agentur berechtigt, den Termin der eigenen Leistungserbringung entsprechend nach hinten zu verschieben, ohne dass Verzugsfolgen eintreten.
Sind für die Vertragserfüllung die Beistellung von Materialien, Informationen, Daten und Unterlagen durch den Kunden vereinbart worden, so dürfen diese von der Agentur ausschließlich für die Erbringung der vereinbarten Leistung verwendet werden. Die beigestellten Materialien, Informationen, Daten und Unterlagen sowie die damit verbundenen Rechte bleiben im Eigentum des Kunden. Werden diese für die Leistungserbringung von der Agentur nicht mehr benötigt, sind sie unverzüglich zurückzustellen oder gegebenenfalls zu vernichten (zB zu löschen).
Der Kunde wird sicherstellen, dass hinsichtlich der von ihm beizubringenden Materialien, Informationen, Daten und Unterlagen die erforderlichen Urheber-, Marken- und Kennzeichenrechte sowie sonstige Rechte eingeräumt wurden und wird die Agentur von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter wegen einer Verletzung von Rechten schad- und klaglos halten. Der Kunde ist verpflichtet, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen und stellt ihr hierfür sämtliche Unterlagen zur Verfügung.
7. Konzept- und Ideenschutz
Hat der (potentielle) Kunde die Agentur vor Auftragserteilung/Vertragsabschluss zur Konzepterstellung oder Präsentation eingeladen und ist die Agentur dieser Einladung nachgekommen, stellt dies bereits ein Vertragsverhältnis dar, auf das die gegenständlichen AGB anzuwenden sind. Durch die Konzepterarbeitung bzw. Präsentation werden seitens der Agentur bereits kostenpflichtige Vorleistungen erbracht.
Das Konzept bzw. die Präsentation untersteht dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes, soweit es Werkhöhe erreicht. Eine (teilweise) Nutzung oder Bearbeitung des Konzepts ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Agentur ist dem (potentiellen) Kunden nicht gestattet.
Werberelevante Ideen des Konzepts bzw. der Präsentation, die an sich keine Werkhöhe erreichen, jedoch eigenartig sind und einer späteren Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben, sind ebenfalls geschützt. Als Werbeidee idS werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.
Finden derartige Werbeideen keinen Eingang in einen späteren Hauptvertrag mit dem Kunden, ist die Agentur berechtigt, die Werbeideen anderweitig zu verwenden bzw. zu verwerten. Der (potentielle) Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, derartige Werbeideen außerhalb eines später abzuschließenden Hauptvertrages zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist von der Verdienstlichkeit der Agentur auszugehen, sodass sie ein angemessenes Entgelt verrechnen darf.
8. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Sämtliche Leistungen und Unterlagen, einschließlich jener aus Präsentationen (zB Anregungen, Ideen, Skizzen, Konzepte, Entwürfe), Seminaren, Vorträgen oder Workshops (zB Templates, Workbooks, Videos) im Präsenz- oder Online-Format, sei es ganz oder auszugsweise, bleiben ebenso wie die einzelnen Werke und Originale in Eigentum der Agentur und sind urheberrechtlich geschützt. Diese können von der Agentur jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Der Kunde erwirbt ein einfaches, nicht übertragbares und nicht exklusives Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang erst mit vollständiger Zahlung des Honorars. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Agentur, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis. Im Falle einer Nutzung von Werken/Leistungen durch den Kunden über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Umfang hinaus, steht der Agentur bzw. dem Urheber für die Nutzung ein angemessenes Entgelt zu.
Die Vervielfältigung, Verwendung, Verwertung derartiger Leistungen bzw. Unterlagen sowie die Überlassung an Dritte ohne die ausdrückliche Zustimmung der Agentur ist unzulässig. Aufzeichnung (Audio, Video) von Präsenz- oder Online-Veranstaltungen durch den Kunden ist ausdrücklich untersagt. Bei Verstoß gegen dieses Verbot steht der Agentur mindestens das 2,5-fache des vereinbarten Entgelts zu. Darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.
Sind für den Kunden erkennbar Lizenzen von Dritten Grundlage oder Teil der Leistung der Agentur, gelten vorrangig die Nutzungsbedingungen des Dritten. Die Nutzungsbedingungen werden auf Verlangen des Kunden von der Agentur zugänglich gemacht. Bei einer Verletzung dieser Nutzungsbedingungen ist neben der Agentur der Dritte berechtigt, die daraus entstehenden Ansprüche und Rechte im eigenen Namen geltend zu machen.
Auch für den Fall, dass dem Kunden auf Grund einer ausdrücklichen und schriftlichen Vereinbarung das exklusive Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen der Agentur eingeräumt wird, bleibt ihr jedenfalls das Recht vorbehalten, alle den geschaffenen Arbeitsergebnissen zugrunde liegenden allgemeinen Erkenntnisse, eingesetzten Verfahren, Vorgehensmodelle, Methoden, Know-how, etc und Zwischenergebnisse, die keine kundenspezifischen Informationen beinhalten, uneingeschränkt zu nutzen, verändern, verbreiten und verwerten.
9. Eigentumsvorbehalt
Vom Kunden erworbene Leistungen oder Produkte bleiben bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum der Agentur. Der Kunde wird erst mit der vollständigen Kaufpreiszahlung (samt Zinsen und Kosten) Eigentümer.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die Leistung oder das Produkt samt Zubehör bis zum Wegfall des Eigentumsvorbehalts zu veräußern oder zu belasten.
Der Kunde hat die Agentur unverzüglich von allen Zugriffen Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zu informieren. Er hat die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware pfleglich zu behandeln und die Agentur unverzüglich über allfällige Beschädigungen zu unterrichten.
Der Kunde haftet für alle Schäden, die der Agentur durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen entstehen.
10. Erfüllungsort und Gefahrtragung
Als Erfüllungsort bei Online-Veranstaltungen gilt der Unternehmenssitz der Agentur, ansonsten der jeweilige Präsenzveranstaltungsort. Bei Versand von Produkten, Unterlagen, Datenträgern oä gilt der Ort der Übergabe der Ware an den Transporteur als Erfüllungsort. Die Gefahrtragung geht jeweils am Erfüllungsort auf den Kunden über. Und zwar auch dann, wenn der Kunde die Annahme verweigert.
Im Falle der Versendung erfolgt dies per Paketdienst oder Spediteur nach Wahl der Agentur. Die Agentur ist berechtigt, die Lieferung in Teilen vorzunehmen. Im Falle der Versendung per Nachnahme ist die Agentur berechtigt, sachdienliche Versicherungen auf Kosten des Kunden abzuschließen. Alle anfallenden Transport- und Versandkosten werden dem Kunden nach dem tatsächlichen Aufwand verrechnet.
Bei Überlassung von Daten mittels elektronischer Kommunikationsmedien (zB über das Internet) geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über, wenn die Daten den Einflussbereich der Agentur (zB beim Download) verlassen.
11. Leistungsfristen und -termine, Verzug
Leistungsfristen und -termine werden nach Möglichkeit eingehalten, sind jedoch – mit Ausnahme von ausdrücklich und schriftlich von der Agentur zugesagten Fixgeschäften – unverbindlich und beginnen frühestens, wenn alle tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen vom Kunden erfüllt sind sowie eine allfällige Anzahlung bei der Agentur eingegangen ist. Wurden keine Leistungsfristen oder -termine festgelegt, gilt eine Leistungserbringung binnen angemessener der Agentur als vereinbart.
Bei Abänderung des Auftrages bzw. der Bestellung – aus welchem Grund auch immer – behält sich die Agentur eine Verlängerung der Liefer- bzw. Leistungszeit vor.
Verzögert sich die Leistung der Agentur aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat (zB Ereignisse höherer Gewalt oder andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse) ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und es verlängern sich die Fristen entsprechend.
Wird von der Agentur ein Veranstaltungstermin (zB Seminar, Vortrag, Workshop, Live-Call oä) wegen unvorhersehbarer Ereignisse (zB Krankheit des Vortragenden, Ausfall der Internetverbindung oder Stromversorgung) abgesagt, wird der Kunde unverzüglich hiervon informiert. Die Agentur wird zeitnah einen Ersatztermin für die abgesagte Veranstaltung bekanntgeben. Ein Rücktrittsrecht kommt dem Kunden nur zu, wenn die Agentur die Leistungserbringung endgültig unmöglich wird oder dem Kunden eine spätere Leistungserbringung nicht zumutbar ist.
Wird im Angebot eine Mindestteilnehmeranzahl für eine Veranstaltung genannt und diese Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht, behält sich die Agentur vor, die Veranstaltung bis 1 Woche vor dem Termin abzusagen, wobei der Kunde unverzüglich hiervon informiert wird. Bereits geleistete Zahlungen werden dem Kunden zurückerstattet.
Besteht die zu erbringende Leistung nicht in einer Veranstaltung und befindet sich die Agentur diesbezüglich mit verbindlich vereinbarten Terminen bzw. Fristen in Verzug, kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er die Agentur schriftlich eine angemessene Nachfrist von mind. 21 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Die Setzung der Nachfrist hat schriftlich unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu erfolgen.
Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug aus Gründen, die die Agentur nicht zu vertreten hat, sind jedenfalls ausgeschlossen. Dies umfasst sowohl unmittelbare als auch mittelbare Schäden, insb. entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter (zB Reise- oder Übernachtungskosten).
Unterbleibt eine Leistung, die in einer Veranstaltung besteht, aus Gründen, die auf Seiten des Kunden liegen (zB Nichterscheinen des Kunden, kein Zugang zu den Räumlichkeiten des Kunden), hat die Agentur Anspruch auf das vereinbarte Entgelt, wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 ABGB nicht an zuwenden ist. Die Geltendmachung eines der Agentur darüber hinaus entstandenen Schadens bleibt hiervon unberührt. Unberührt bleiben auch die besonderen Stornierungsmöglichkeiten des Kunden gem. Punkt 12. dieser AGB.
12. Besondere Stornierungsmöglichkeit bei Veranstaltungen
Eine Stornierung ist ausschließlich bei Leistungen möglich, die in einer Veranstaltung (zB Seminare, Vorträge, Workshops, Live-Calls oä.) mit fixen Terminen bestehen.
Storniert der Kunde durch einseitige Erklärung eine bei der Agentur in Auftrag gegebene Leistung, steht der Agentur folgendes Entgelt zu:
– bis 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung kostenfrei,
– unter 8 Wochen bis 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung 50 % des vereinbarten Entgelts,
– unter 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung 100 % des vereinbarten Entgelts.
Wird lediglich ein Teil des Auftrags storniert (zB ein Termin einer Seminarreihe), wird die Stornogebühr nur von dem Anteil am Entgelt berechnet, der von der Stornierung betroffen ist.
Wurden von der Agentur bis zur Stornierung bereits Aufwendungen getätigt (zB für Druck oder Logistik), ist diese berechtigt dem Kunden die tatsächlich angefallenen Kosten zur Gänze zu verrechnen.
Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen und der Agentur in den oben genannten Zeiträumen zugegangen sein.
13. Beendigung und Rücktritt
Verträge über Dauerleistungen werden auf unbestimmte Dauer abgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Derartige Verträge können von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer 6-monatigen Frist jeweils zum Jahresende aufgekündigt werden. Mangels anderweitiger Vereinbarung laufen mit Beendigung des Dienstleistungsvertrages auch allfällige Werknutzungsrechte an von den von der Agentur lizensierten Arbeitsleistungen aus.
Bei Annahmeverzug des Kunden von sonstigen Leistungen oder Lieferungen ist die Agentur berechtigt, auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Leistung anderweitig zu verwerten.
Unabhängig davon, ob der Vertrag eine einmalige Leistung/Lieferung oder Dauerleistung zum Inhalt hat, ist die Agentur berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insb. vor, wenn
– die Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
– der Kunde trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, weiter gegen wesentliche Vertragsverpflichtungen (zB Zahlungs-, Mitwirkungspflichten, Urheberrecht) verstößt.
– berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Aufforderung der Agentur weder eine Vorauszahlung noch eine taugliche Sicherheit leistet.
Auch der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen aufzulösen, insb. wenn die Agentur trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von mindestens 21 Tagen gegen wesentliche Vertragsbestimmungen verstoßen. Die Setzung der Nachfrist hat schriftlich unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu erfolgen.
Besteht die Leistung nicht in einer Veranstaltung und tritt der Kunde ungerechtfertigt vom Vertrag zurück oder scheitert die Vertragserfüllung wegen Verletzung der Mitwirkungspflichten durch den Kunden oder sonstigen vom Kunden zu vertretenden Gründen, hat er die bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten und sämtliche angefallenen Kosten zu erstatten. Darüber hinaus ist die Agentur berechtigt eine Vertragsstrafe in Höhe von 25 % des Nettoentgelts zu verrechnen, wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 ABGB nicht an zuwenden ist. Die Geltendmachung eines der Agentur darüber hinaus entstandenen Schadens bleibt hiervon unberührt.
Im Falle unberechtigter Vertragsbeendigung bzw. Vertragsrücktritt durch den Kunden erwirbt dieser mit der Bezahlung des Entgelts und/oder Vertragsstrafe keinerlei Nutzungsrechte an den bereits erbrachten Leistungen. Nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind der Agentur unverzüglich zurückzustellen.
14. Gewährleistung
Bei der Erbringung von Beratungs-Dienstleistungen, Seminare, Vorträge, Workshops und Live-Calls schuldet die Agentur sorgfältiges Bemühen, ein bestimmter Erfolg wird hingegen nicht geschuldet. Die Agentur behält sich inhaltliche Änderungen vor, sofern sie dem Vertragszweck nicht zuwiderlaufen und dem Kunden zumutbar sind.
Die Gewährleistungsfrist für die von der Agentur erbrachten Leistungen oder Lieferungen beträgt sechs Monate und beginnt mit der Übergabe der Ware bzw. der Abnahme der Leistung.
Allfällige Mängel sind unverzüglich, jedenfalls binnen 2 Wochen ab Leistung bzw. Lieferung bzw. bei verdeckten Mängeln ab Erkennen, unter substantiierter Beschreibung des Mangels schriftlich anzuzeigen.
Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gemäß § 924 ABGB wird ausgeschlossen. Den Kunden trifft die volle Beweislast für das Vorliegen der Gewährleistungsvoraussetzungen, insbesondere auch für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge gemäß §§ 377 f UGB.
Die Agentur leistet keine Gewähr für Mängel, Schäden und Mangelfolgeschäden,
– bzgl. Inhalten, die vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden
– infolge unrichtiger Angaben des Kunden,
– infolge einer Verletzung der Mitwirkungs- bzw. Beistellungspflicht des Kunden,
– infolge besonderer äußerer Einflüsse (zB klimatische Bedingungen),
– infolge vom Kunden oder Dritten unberechtigt vorgenommenen Änderungen, Ergänzungen oder sonstigen Eingriffen,
– infolge fehlerhafter, nachlässiger oder unsachgemäßer Nutzung oä,
– Eingriffe von Anbietern von „Social-Media-Kanälen“ (zB Facebook), auf welche die Agentur keinen unmittelbaren Einfluss hat (zB Entfernung von Inhalten wegen behaupteter Rechtsverletzungen).
Der Kunde hat der Agentur zur Mängelbehebung eine angemessene Frist einzuräumen und uns alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen.
Die Agentur ist berechtigt, den Mangel nach eigener Wahl durch Verbesserung oder Austausch zu beheben. Die Verbesserung der Austausch kann von der Agentur verweigert werden, wenn diese unmöglich oder für die Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Vertragsauflösungs- oder Preisminderungsrechte zu.
Die Agentur leistet Gewähr, dass mit den erbrachten Leistungen keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. Im Falle eines aus der Nutzung der erbrachten Leistungen resultierenden Anspruchs oder Rechtsstreits wegen Verletzung von Schutzrechten Dritter wird die Agentur den Kunden bei der Verteidigung seiner Interessen mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln unterstützen.
Für den Fall, dass Ansprüche wegen Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten gegen den Kunden erhoben werden, hat dieser die Agentur unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und sich vor einem Rechtsstreit bezüglich der Vorgangsweise mit der Agentur ins Einvernehmen zu setzen.
15. Haftung und Schadenersatz
Soweit die Leistung der Agentur in Beratungen, Seminaren, Vorträgen, Workshops und Live-Calls besteht gilt folgendes: Die Agentur schuldet hier sorgfältiges Bemühen. Eine Verantwortung für einen bestimmten (wirtschaftlichen) Erfolg kann von der Agentur nicht übernommen werden. Die Beurteilung unternehmerischer Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit und die Entscheidung über die unternehmerische Umsetzung des Beratungsergebnisses liegt allein beim Kunden.
Hinsichtlich allfälliger Schadenersatzansprüche haftet die Agentur – sofern es sich nicht um einen Personenschaden handelt oder zwingenden gesetzlichen Bestimmungen widerspricht – nur im Falle von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Die Beweislast für das Vorliegen sämtlicher schadenersatzrechtlicher Anspruchsvoraussetzungen trägt der Kunde.
Eine Haftung für in Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist eine Haftung für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Kunden gelieferten Ideen, Entwürfe, Konzepte oä.
Weiters haftet die Agentur nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie für Schäden, die durch ungeeignete/unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnützung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung bzw. Lagerung entstanden sind.
Sofern die Agentur rechtliche Risiken im Zuge ihrer Tätigkeit bekannt werden, ist sie verpflichtet, den Kunden darauf hinzuweisen. Davon abgesehen trägt allein der Kunde das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit von erarbeiteten und durchgeführten Werbemaßnahmen. Das gilt insbesondere im Hinblick auf die Vorschriften des Wettbewerbsrechts und des Urheberrechts. Wurden die Maßnahmen trotz unserer geäußerten Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen und auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden erbracht, hat der Kunde die Agentur bei diesbezüglichen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos halten.
Eine allfällige Haftung ist auf typischer Weise mit dem Vertrag verbundenen und vorhersehbaren Schäden begrenzt sowie der Höhe nach mit dem Vertragswert, maximal jedoch mit dem Haftungshöchstbetrag der von der Agentur abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung beschränkt.
Eine Haftung für fehlerhafte Produkte sowie für daraus resultierende Folgeschäden besteht für die Agentur und unsere Vorlieferanten nur im Rahmen der zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes. Schutzwirkungen zugunsten Dritter aus diesem Vertrag sind ausgeschlossen.
Allfällige Schadenersatzansprüche gegen die Agentur sind bei sonstiger Verjährung binnen sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen.
16. Kennzeichnung und Referenzhinweis
Die Agentur ist berechtigt, die von ihr entwickelten Werbemitteln angemessen und branchenüblich zu signieren bzw. auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
Weiters ist die Agentur berechtigt – vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs – auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf unserer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Auftraggeber bestehende oder ehemalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).
Die Einwilligung zur Nennung als Referenzkunde kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Sollte ein Rückgängigmachen bereits vorgenommener Veröffentlichungen aus technischen oder tatsächlichen Gründen (zB bereits erfolgte Veröffentlichung in Printmedien) nach dem Zugang der Widerrufserklärung nicht möglich sein, stehen dem Kunden diesbezüglich keinerlei Schadenersatzansprüche gegenüber der Agentur zu.
17. Verschwiegenheitspflicht und Fremdleistung
Die Agentur verpflichtet sich zeitlich unbegrenzt hinsichtlich aller Geschäftsgeheimnisse des Kunden, über die sie im Rahmen der Vertragserfüllung Kenntnis erhalten, Stillschweigen zu bewahren. Hiervon ausgenommen sind jene Fälle, in denen eine gesetzliche oder behördliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht.
Sofern nicht ausdrücklich die Leistungserbringung durch eine bestimmte Person (zB bestimmte/r Referent/in) vereinbart wurde, behält sich dich die Agentur das Recht vor, für die Leistungserbringung ganz oder teilweise Subunternehmen oder sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen. Sie ist verpflichtet, die ihr obliegenden Datenschutz- bzw. Geheimhaltungspflichten auch auf Subunternehmen, Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen zu überbinden.
18. Geltendes Recht und Gerichtsstand
Der Vertrag unterliegt ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Für alle Streitigkeiten in Zusammenhang mit diesem Vertrag – einschließlich solcher über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Vertragsverhältnisses – gilt das jeweils sachlich zuständige Gericht am Sitz der Agentur als vereinbart.
19. Allgemeines
Als Vertragssprache gilt die Sprache Deutsch als vereinbart.
Die Agentur ist berechtigt, diese AGB einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist.
Falls einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrages unwirksam sein sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksame Bestimmung tritt eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
Schriftstücke (zB Rechnungen, Ablehnung des Auftrages, etc.), die dem Kunden an die zuletzt bekannt gegebene Emailadresse übersandt werden, gelten in jedem Fall diesem als zugegangen, es sei denn, der Kunde hat die Agentur nachweislich eine Änderung seiner Emailadresse schriftlich bekannt gegeben.
20. Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Widerrufsrecht
Ist der Kunde Verbraucher, hat er das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt an dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, hat der Kunde die Agentur mittels einer eindeutigen Erklärung (per Post oder E-Mail) an
Elisabeth Walter
Tannenweg 6B, 4210 Gallneukirchen
bzw. hello@walterelisabeth.com
über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, zu informieren. Zu diesem Zweck kann der Kunde hierfür das unten angeführte Muster-Widerrufsformular verwenden, was jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
Widerrufsfolgen
Wenn der Kunde den Vertrag widerruft, hat die Agentur ihm alle Zahlungen, die sie vom Kunden erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die von der Agentur angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags durch den Kunden bei der Agentur eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die Agentur dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall wird dem Kunden von der Agentur wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Die Frist ist gewahrt, wenn der Kunde die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet.
Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden erfüllt bzw. mit der Erfüllung begonnen wurde, bevor die Widerrufsfrist abgelaufen ist.
Muster-Widerrufsformular
Wenn der Kunde den Vertrag widerrufen will, kann er das nachstehende Formular ausfüllen und an die Agentur zurücksenden:
An
Elisabeth Walter
Tannenweg 6B, 4210 Gallneukirchen
bzw. hello@walterelisabeth.com
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
Ware/Dienstleistung:
Auftrag/Bestellung vom:
Erhalten am:
Name des Verbrauchers:
Anschrift des Verbrauchers:
Datum:
Unterschrift des Verbrauchers:
(nur bei Mitteilung auf Papier)

